Industrieruß mit geringen PAK-Werten

Der Begriff polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bezieht sich auf eine Gruppe von Chemikalien, welche ein natürlicher Bestandteil von Kohle, Rohöl, Teer und Benzin sind. PAK sind in Verbraucherprodukten enthalten. Sie werden nicht absichtlich zugesetzt und üben keine bestimmte Funktion aus, sondern entstehen durch die unvollständige Verbrennung der organischen Substanzen.

Industriell wird Ruß durch Pyrolyse von Kohlenwasserstoffen bei hohen Temperaturen unter kontrollierten Prozessbedingungen hergestellt. Je niedriger die Temperatur im Reaktor und je weniger Sauerstoff verfügbar ist, desto unvollständiger werden die PAK verbrannt (hohe PAK-Werte), je höher die Temperatur, desto mehr PAK werden verbrannt (niedrige PAK-Werte).

Es gibt verschiedene Vorschriften zur Begrenzung von PAK in bestimmten Verbraucherprodukten und der Umwelt. Die EU-REACH-Verordnung enthält Bestimmungen zum Umgang mit PAK. Alle unsere Carbon-Black-Typen sind REACH-registriert.

CAS-Nummer                                          : 1333-86-4
EG-Nummer                                            : 215-609-9
REACH-Registrierungsnummer             : 01-2119384822-32-XXXX

Carbon Black mit geringen Anteilen an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen werden als P-Typen bezeichnet und in verschiedenen sensiblen Anwendungsbereichen benötigt. Einige Anwendungen (Haushalt, Werkzeuge, ausgewählte Gummiteile, Farben und Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen) erfordern gemäß den unterschiedlichen Marktregulierungen eine begrenzte Konzentration an PAK.

Wir sind in der Lage, Qualitäten gemäß EU-Verordnung 10/2011, FDA 21 CFR 178.3297, Mercosur No. 15/10 Colorants No. 32/07, Swiss SR 817.023.21, Japan, China GB9695-208 und dem Öko-Tex-100-Standard bereitzustellen.

 

Verordnung EU 10/2011 (Europa)

Für Kunststoffe wurden durch die Verordnung EU 10/2011 die Reinheitskriterien für Carbon Black festgelegt, der in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt verwendet wird.

Dies bedeutet, dass für Carbon Black in allen Ländern der Europäischen Union dieselben Reinheitskriterien und -beschränkungen gelten.

Die Reinheitsanforderungen und Spezifikationen für die Einhaltung sind:

  • Toluolextrakt <0,1% * (gemäß ISO 6209)
  • Cyclohexan-Extinktion bei 386 nm <0,02 für 1-cm-Zellen oder <0,1 für 5-cm-Zellen unter Verwendung der deutschen BfR-Methode
  • Benzo(a)pyren <0,25 mg/kg (250 ppb)
  • Primärteilchen von 10-300 nm, Aggregate von 100-1200 nm, Agglomerate von 300 nm +
  • Im endgültigen Lebensmittelkontaktartikel dürfen maximal 2,5 Gew.-% Carbon Black enthalten sein.

 

FDA Carbon Black – 21 CFR 178.3297 (Vereinigte Staaten von Amerika)

Die US-amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde hat zwei Arten von Carbon Black für indirekte Anwendungen mit Lebensmittelkontakt aufgelistet, bei denen Carbon Black als Pigment in Farbmitteln für Polymere verwendet wird.

Channel Carbon Black
Ruß, der nach dem Channel-Black-Verfahren aus trockenem Erdgas hergestellt wird. Laut FDA gibt es keine Reinheits- oder sonstigen Spezifikationen für das Channel Carbon Black in Bezug auf die Sicherheit bei Kontakt mit Lebensmitteln.

Furnace Carbon Black
Der zweite Typ ist das hochreine Furnace Carbon Black.

Die geltenden Reinheitsanforderungen für die Einhaltung der US-amerikanischen FDA-Bestimmungen sind:

  • Die Summe der mehrkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) darf 0,5 ppm (Teile pro Million) nicht überschreiten
  • Der Benzo(a)pyren-Gehalt darf 5,0 ppb (Teile pro Milliarde) nicht überschreiten
  • Der Gehalt an Ruß sollte 2,5 Gew.-% des Polymers nicht überschreiten

Schwermetalle wie Blei (10 ppm), Quecksilber (1 ppm) und Arsen (3 ppm) sind ebenfalls stark eingeschränkt.

 

Mercosur Nr. 15/10 Farbstoffe Nr. 32/07 (Südamerika)

Der südamerikanische Mercosur hat die folgenden Reinheitskriterien übernommen:

  • Toluolextrakt <0,1%
  • Cyclohexan-Extinktion bei 386 nm <0,02 für 1-cm-Zellen oder <0,1 für 5-cm-Zellen
  • Benzo(a)pyren <0,25 mg/kg (250 ppb)
  • Im endgültigen Lebensmittelkontakt höchstens 2,5 Gew .-% Carbon Black

 

Schweiz SR 817.023.21

Die Schweiz hat folgende Reinheitskriterien übernommen:

  • Toluolextrakt <0,1%
  • Cyclohexan-Extinktion bei 386 nm <0,02 für 1-cm-Zellen oder <0,1 für 5-cm-Zellen
  • Benzo(a)pyren <0,25 mg/kg (250 ppb)
  • Im endgültigen Lebensmittelkontaktartikel sind maximal 2,5 Gew.-% Carbon Black zulässig

 

Japan

Jedes Produkt muss von der Japan Hygienic Olefin and Styrene Plastics Association (JHOSPA) speziell zugelassen sein. Japan hat die folgenden Reinheitskriterien übernommen:

  • Toluolextrakt <0,1%
  • Benzo(a)pyren <0,25 mg/kg (250 ppb)

 

China GB9695-208

China hat die folgenden Kriterien übernommen:

  • Toluolextrakt <0,1%
  • Benzo(a)pyren <0,25 mg/kg (250 ppb)

Im endgültigen Lebensmittelkontaktartikel beträgt der erlaubte maximale Gewichtsanteil von Carbon Black, je nach Art des Polymers:

  • In PMMA, PVC, PVDC, PUR, UP, PF, PEI, PSA, PBT, PPS, POM und LCP: max. 2,5%
  • In PE: max. 3%
  • In PP, PS, AS, ABS, PA, PET und PC: Dosierung nach Bedarf

 

Verordnungen Endprodukt

Die folgenden Verordnungen gelten nur für das Endprodukt. Es gibt keine regulatorischen Einschränkungen für das Carbon Black selbst:

  • GS (Geprüfte Sicherheit) Kennzeichnung (Technische- & Verbraucherprodukte)
  • OEKO-TEX® – Standard 100 (Textilien & Lederwaren)
  • Europäische Richtlinie 2005/69/EG (PAK in Weichmacherölen und Reifen)
  • GADSL-Initiative (PAK-Grenzwerte für Automobilteile)

Weitere Informationen zu PAK und Marktregulierungen, finden Sie hier.

Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle technische Beratung oder Produktempfehlung.

 

 

Haftungsausschluss:
Die oben genannten Informationen dienen als Referenz. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Änderungen der hierin enthaltenen Informationen.