Reach
Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACH – Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Reform des europäischen Chemikalienrechts. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Erklärtes Ziel ist, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Produktion und der Einsatz von Chemikalien soll so erfolgen, dass negative Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Die Verordnung regelt die jeweiligen Pflichten und Auflagen für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen als solchen, in Zubereitungen und in Erzeugnissen.
Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass entweder wir oder die Hersteller der von uns vertriebenen Produkte die Vorregistrierung durchführen werden. Die Vorregistrierung beginnt im Juni 2008, bis 01.Dezember 2008 erfolgt die Zuweisung einer Registrierungsnummer durch Chemikalienagentur. Diese veröffentlicht bis zum 1. Januar 2009 auf ihrer Website eine Liste der vorregistrierten Stoffe, mit Angabe von Name des Stoffs, EINECS- und CAS-Nummer, sowie anderer Identifizierungscodes und Fristen für die Registrierung. Die Übergangslösung der Verordnung sieht folgenden zeitlichen Ablauf nach der 6-monatigen Vorregistrierungsphase vor:
- Stoffmengen > 1 t/pa: Registrierung bis: 01.06.2018
- Stoffmengen > 100 t/pa: Registrierung bis: 01.06.2013
- Stoffmengen > 1000 t/pa*: Registrierung bis: 01.12.2010
„*: + CMRs > 1t/pa + N(R50-53) > 100 t/pa
Wir gehen davon aus, das eine stabile Liefersituation für alle von der PENTACARBON GmbH angebotenen Produkte auch nach 2013 bestehen bleiben wird.